Herzlich Willkommen

 

Psychische Probleme im Kindes- und Jugendalter


Kinder reagieren auf die Dinge, die ihnen begegnen, mit ihren Möglichkeiten und den Fähigkeiten, die sie im Laufe ihres Lebens erwerben konnten. Diese Fähigkeiten zu erweitern und für Kinder Bedingungen zu gestalten, in denen sie sich gut entwickeln können, ist unsere Aufgabe.

Kinder und Jugendliche durchlaufen viele Entwicklungsabschnitte, in denen sie sich an neue Situationen und Veränderungen in ihrem Leben und in ihrer Person anpassen müssen. Der Eintritt in den Kindergarten, in die Schule, Umzüge, Veränderungen in der familiären Struktur, die Pubertät sind nur einige davon. Oft gelingt dies - wenn auch manchmal mit einigen Höhen und Tiefen verbunden - ganz gut. In jeder Lebensphase können aber auch Schwierigkeiten und Krisen auftreten. Manchmal werden sie durch familiäre, schulische und andere gesellschaftliche Einflüsse verursacht, manchmal kommen biologische Faktoren hinzu.

Reichen die bisher erworbenen Fähigkeiten nicht aus, um diese Anforderungen zu bewältigen oder stehen äußere Umstände dem entgegen, kann es sein, dass das Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Beratungs- und manchmal auch Behandlungsbedarf besteht dann, wenn die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen nicht mehr mit den auftretenden Problemen zurechtkommen.

Ich behandele Kinder und Jugendliche mit den verschiedensten psychischen Problemen wie z.B. Angststörungen, Depressionen, ADHS, Zwänge, Essstörungen sowie Kinder mit Schulproblemen und Schwierigkeiten aufgrund innerfamiliärer Beziehungsstörungen.

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Beratung und psychotherapeutische Behandlung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

Vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren behandelt und betreut werden.

Auch wenn ihr Kind noch klein ist und in den Kindergarten geht und Sie Beratungsbedarf haben oder eine Diagnostik wünschen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Terminvergabe

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch wünschen können Sie mich gerne anrufen. Wenn ich nicht erreichbar bin, sprechen Sie einfach auf den AB, ich rufe Sie dann so schnell wie möglich zurück damit wir gemeinsam nach einem geeigneten Termin gucken können.

Erstgespräch

Im Erstgespräch haben Sie Gelegenheit, die Probleme Ihres Kindes zu schildern. Oft ist es hilfreich, wenn das Kind bei diesem Gespräch dabei ist. Wir können aber das Erstgespräch auch ohne Ihr Kind durchführen, wenn sie das Gefühl haben, dass dieses Vorgehen günstiger für Ihr Kind ist. Denn Sie kennen ihr Kind und das Problem am besten.

Diagnostik

Im Rahmen der psychologischen Diagnostik führe ich anschließend verschiedene Tests durch. Diese dienen einer ersten Einordnung der Problemlage des Kindes.

Danach findet eine ausführliche Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit Ihnen statt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dann auch die Grundlage für eine Behandlung, sofern diese notwendig sein sollte.

Kosten

Die Kosten für die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen) die für Diagnostik, Indikationsstellung, Abklärung von Therapiezielen und dem persönlichen Kennenlernen dienen, werden von mir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Das einzige was ich dazu benötige ist die Krankenversicherungskarte des Kindes oder des Jugendlichen, Kosten fallen dabei nicht an.
Kommt es dazu, dass eine Therapie durchgeführt werden soll, muss bei den Krankenkassen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Wenn dieser von der Krankenkasse im Gutachterverfahren befürwortet wurde, kann die Therapie beginnen. Auch dann fallen keine Kosten an.

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Psychotherapien müssen bei den privaten Krankenkassen ebenfalls beantragt und genehmigt werden.

Ärztliche Schweigepflicht

Alle Informationen, die Sie mir geben und alle Befunde, die ich über Ihr Kind erhebe, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Es sei denn, Sie entbinden mich von der Schweigepflicht. Das muss in der Regel schriftlich erfolgen und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.